PATENTE MARKEN DESIGN
Hier finden sie einen Auszug unserer Kompetenzen.
Erst anmelden, dann darüber reden. Wer ein Patent erreichen will, sollte sicherstellen, dass es sich dabei wirklich um etwas „Neues“ handelt. Vermeiden Sie also, Ihre Innovation vorab zu veröffentlichen. Zudem ist etwas nur dann patentfähig, wenn es neu ist, eine „erfinderische Tätigkeit“ zu erkennen ist, und es gewerblich verwertet werden kann. All dies erfordert fundierten Sachverstand bei der Beurteilung. Greifen Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung zurück.

Beim Gebrauchsmuster, das auch „kleines Patent“ genannt wird, haben Sie unter anderem den Vorteil, dass es im Vergleich zu einem Patent schneller eingetragen wird. Zudem gibt es beim Gebrauchsmuster eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist. Das heißt, dass der Gegenstand des Gebrauchsmusters innerhalb des letzten halben Jahres unter bestimmten Umständen bereits der Öffentlichkeit vorgestellt worden sein darf. Ein Patent hingegen erfordert zur Erteilung absolute Neuheit.

So oder so: Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich Ihre Innovation wirtschaftlich nutzen können.